Chronik
Das Buschmann’sche Bauerngeschlecht
Das Buschmannsche Bauerngeschlecht gehört zu den ältesten Niedersachsens und stammt ursprünglich aus Brinkum. Die Abbildung zeigt das «Ulenlock» aus der Familienchronik.
Die Buskeman's
1420
Die erste Erwähnung des auch jetzt noch „im Gebiet der alten Grafschaft Hoya weitverzweigten Geschlechtes finden wir im Abgabenregister des Erzbistums Bremen vom Jahre 1420. Von den 7 Bauern des Dorfes Brinkum, damals «Brinckem», werden drei Buskeman’s genannt, die zweifelsohne als die Vorfahren der jetzigen Buschmanns zu betrachten sind. Wenn auch die beiden letzten grausamen Kriege manche Lücken gerissen haben, so steht der alte Stamm doch noch kräftig da. Das Geschlecht hat die für Deutschland so verheerende Wirkungen des Dreißigjährigen Krieges und der Weltkriege überstanden hat.
Und wir können getrost sagen:
Solange noch die Eichen wachsen um jeden Hof und jedes Haus,
So lange stirbt in Niedersachsen die alte Stammesart nicht aus.
Die Geschichte der alten Bauernfamilien läßt sich schwer von der Ortsgeschichte trennen. Und so wollen auch wir einen kurzen Rückblick halten auf die Geschichte Brinkums. Das Dorf Brinkum, das bei Bremen am Marschenrand des linken Weserufers liegt, ist eine uralte Siedlung, die schon vor unserer Zeitrechnung bestanden hat. Die ausgedehnten Urnenfunde innerhalb und in unmittelbarer Nähe des Dorfes geben Zeugnis davon. Erwähnt wird der Ort zuerst in einer Urkunde Heinrichs IV. vom Jahre 1062, durch die er dem Freunde seines Vaters und seinem Berater, dem Erzbischof Adalbert von Bremen, oder der Bremer Kirche das «Brincimibrok» zur Urbarmachung schenkt. Diese Urkunde wird ergänzt durch eine zweite vom 16. März 1158, durch die der Kaiser. Friedrich I., Barbarossa, den Holländern die Ansiedlung im Gebiet des Weyher-Huchtinger- und Brinkumer Bruches, das von ihnen entwässert und urbar gemacht worden war, gestattet. Durch diese Urbarmachung wurde das fruchtbare, ertragreiche Marschenland geschaffen.
Aus von Hodenhergs Geschichtsquellen des Bremer Archivs wird aus dem Jahre 1384 folgendes berichtet:
In Brinkum sind 10 Landstellen. Die eine bebauet Heyno Hughe, die zweite Wulfard, welche einst bebauet hat Syfriedus, beide in 18 Stücke zerfallen. Die dritte hat Reyneke übernommen von Vulneke. Die vierte bebauet Lang Henneke und Rempeke zugleich, wie sie einst Vulneke bebauet hat, jetzt zerfallen sie in 18 Einzelstücke: Die fünfte und sechste bebauet Johann Wulfard und liegt in einer Fläche. Die siebte bebauet Ludeke Rodebrok, welche einst bebauet hat Lüder Danece, sie zerfällt in 10 Teilstücke. Die achte hat bebauet Johann Stoltenowe, welche einst bebauet hat Hinrieb von Sture, in 9 Einzelstücke zerfallend. Die neunte Johann Dykman, zerfällt in 10 Einzelstücke. Die zehnte Nicolaus Dykman, der die Frau des Bruders geheiratet hat. Dieselbe zerfällt in 10 Einzelstücke.
Um die vierzehnte Jahrhundertwende muß eine erhebliche politische Umwälzung in. Brinkum stattgefunden haben. Denn nur so ist es zu erklären, daß die nächste noch vorhandene Liste der Brinkumer Höfe vom Jahre 1420 nicht einen einzigen der vorgenannten Namen zeigt, sondern sie erwähnt für die nur noch 7 Höfe folgende Namen:
Hof Nr.
- Hinrich Logeman
- Ludeke Logeman
- Albert Buskeman
- Evert Buskeman
- Hinrich Moneke
- Hinrich Buskeman
- Carsten Rullinghusen
Es ist nicht ausgeschlossen, daß die drei gegen die erste Liste fehlenden Höfe zu einem größeren Meierhof zusammengeschlossen worden sind, der dann im Besitz des Erzbischofs bzw. der Kirche blieb. Vermutlich waren die in der ersten Liste genannten Bauern die Nachfahren der Holländischen Friesen, denen das von ihnen urbar gemachte Land zu billigem Zins überlassen worden war. Nun zeigte sich aber, daß dieses Land sehr ertragreich war und höhere Abgaben ertragen konnte, die dann auch – ohne Rücksicht auf bestehende Abmachungen – beschlossen und eingeführt wurden. Der damals herrschende Erzbischof Johan Slamstorp genoß nicht den besten Ruf; ihm werden Hinterhältigkeit und Mißachtung von Verträgen nachgesagt. Die Bremer Kirchenfürsten waren vielfach in Geldnot. Die Verpfändung ihrer Schlösser, z.B. Thedinghausen, gaben Zeugnis davon, und nach neuen Geldquellen wurde gierig gesucht.
Gegen diese Abgabenerhöhung werden sich die Bauern aufgebäumt haben, auf ihr verbrieftes Recht pochend. Aber was konnten diese Bauern machen gegen die Macht des Bremer Erzbischofs und gegen die Kirche. Wer die Macht hat, hat das Recht! Und kraft dieses Rechtes wurden die Bauern, die sich nicht fügten, vertrieben oder erschlagen. Der «Stedinger Freiheitskampf», der 150 Jahre früher stattfand, hatte dieselbe Ursache. Jedenfalls war um die 14. Jahrhundertwende eine sehr unruhige, kriegerische Zeit.
Es fanden heftige Kämpfe statt zwischen Bremen und und den friesischen Bauern der Unterweser. So wurden 1418 die beiden friesischen Häuptlingssöhne Dedo und Gerold Lübben, die versucht hatten, die von den Bremern errichtete «Vredenborch» in Butjadingen zu erstürmen, dabei gefangengenommen und in Bremen enthauptet. Der Marschendichter Herman Allmers hat dieses in seiner Ballade «Dedo und Gerold» in ergreifender Weise geschildert.
Das durch die Urbarmachung der Bruchländereien in gewisser Weise neu entstandene Dorf Brinkum wird ein Reihendorf gewesen sein, das sich bogenförmig am Marschenrand entlang zog. In der Mitte dieses Bogens liegt auch heute noch auf einer Wurt die Kirche, die zur Zeit der Niederschrift dieses Buches nur noch als Ruine vorhanden ist, da sie im Frühjahr 1945 durch Kriegshandlung zerstört wurde. Das gleiche Schicksal erlitt ein großer Teil des Dorfes. Der Kirche und dem Pfarrhof gegenüber liegt oder lag der «Bussenhof», der Stammhof des Buschmann’schen Bauerngeschlechtes.
Die Bussman's
1530
In der Steuerliste des Bremer Erzbischofs von 1420 werden bereits drei «Buskeman’s» als in Brinkum ansässige Bauern genannt. In der Liste der Ortseingesessenen vom Jahre 1530 erscheinen wiederum diese drei, aber aus dem Buskeman ist bereits ein «Bussman» geworden. Sie sind Inhaber von Vollmeierhöfen. Außerdem wird ein Johann Bussman als «Brinksitter» genannt.
Hilman Buschman
1600
Die ersten Kirchenbücher wurden nur als Taufregister geführt. Weder Eheschließungen noch Todestage wurden darin verzeichnet. Anfangs 1600 waren bereits viele Buschman’s in diesem Taufregister eingetragen. Von diesen ist Hilman Buschman als nachweisbarer Stammvater der Linie Buschmann – Bussenhof zu betrachten, weil bei der Eintragung der Taufe seines Nachfahren Hinrich Buschman vom 15. 8. 1704 die Bemerkung des Pfarrers steht „Sohn meines Nachbarn“, und der Bussenhof war der Nachbarhof vom Pfarrhof.
Albert Buschman
1635
Der Sohn von Hilman Buschman war Albert Buschman, getauft am 20. 10. 1635.
Hilman Buschman
1667
Dieser ließ seinen Sohn Hilman Buschman am 20. 2. 1667 taufen. Dessen Sohn Cord Buschman erwarb durch Heirat der Witwe Frerichs in Falldorf bei Syke den Frerkshof und wurde somit Begründer der Familie Buschmann-Falldorf. – Der zweite Sohn von Hilman Buschman war Hinrich Buschman, geb. 15. 8. 1704.
Hinrich Buschmann
1704
Hinrich Buschman übernahm den Bussenhof als Stammhalter der Familie und heiratete Gesche Borstelman zum Borstel am 19. 10. 1743. Vermutlich hat sein Bruder Cord hierbei den Ehevermittler gespielt, da der Hof Borstel in der Nachbarschaft von Falldorf liegt. Dieser Ehe entsprossen folgende Kinder:
- Hilm, geb. 20. 8. 1744
- Cord Hilm, geb. 8. 1745 als Hoferbe
- Margret Adelheid, geb. 20. 3. 1747
- Antrine, geb. 15. 6. 1749
- Anna Dorthe, geb. 27. 6. 1753
- Gesche Catharine, geb. 8. 6. 1755
- Metta Elisabeth, geb. 18. 3. 1757
- Casten, geb. 27. 2. 1759
- Johan Friedrich, geb. 15. 2. 1761
- Anna Gesche, geb. 18. 3. 1764
- Arend Hinrich, geb. 29. 3. 1767
- Hinrich, geb. 25. 6. 1770
Hinrich Buschman starb am 26. 5. 1778, seine Frau Gesche geb. Borstelman am 5. 8. desselben Jahres.
Cord Hilm Buschmann
1745
Der Hoferbe aus dieser Kinderschar war Cord Hilm Buschman, geb. 29. 8. 1745. Er heiratete am 16. 6. 1779 Anna Catharine Wulfhoops von Wulfhoop bei Brinkum.
Die Kinder dieser Ehe waren
- Hinrich, geb. 20. 6. 1780. Er war der Hoferbe
- Albert, geb. 5. 1. 1783
- Arend-Hinrich, geb. 13. 12. 1785, Stammvater der Linie Buschmann – Bünte
- Anne Gesche, geb. 3. 3. 1789, verheiratet mit Hinrich Hüchting – Brinkum
- Johan, geb. 23. 12. 1791.
Über die Ehe von Anne-Gesche mit Hinrich Hüchting bringen wir im nachstehenden die Eheschließungsurkunde, die einen gewissen Aufschluß über die derzeitige Wirtschaftslage gibt und über die persönliche Abhängigkeit der Bauern von ihrem Landesherrn.
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Ehestiftungs-Urkunde.
Hinrich Hüchting und Anna Gesche Buschmann.
Actum Syke den 2ten Juny 1810.
Hinrich Hüchting, Anerbe einer Herrschaftl. Vollmeyer Stelle zu Brinkum alt 27 Jahr und
Anna Gesche Buschmann aus einer Herrschaftl. Vollmeyer Stelle daher, alt 21 Jahr, wollen sich heyrathen, bitten daher um den Amts-Consens und Trauschein.
Der Bräutigam nimmt die Braut zu sich auf die ihm von seinem Stiefvater jetzt abtretende Stelle, um mit ihr darauf die Wirtschaft zu führen, und wird unter denen Verlobten, falls keine Kinder aus dieser Ehe erfolgen, die Landes Regel Längst Leib, Längst Guth, festgesetzet.
Die Braut inferiret an Brautmorgen:
- Bahr Geld 1000 thlr. Gold
- 2 Pferde
- 2 Kühe
- 2 Rinder
- einen neuen beschlagenen Wagen
- einen gewöhnlichen Brautwagen
Auf der Bräutigams Stelle befinden sich noch folgende ohnverheyrathete Geschwister als:
aus erster Ehe
Lüdeke Hüchting, alt 25 Jahr und
Hilm Hüchting, alt 18 Jahr und
aus zweiter Ehe
Anna Meybohms 14 Jahr
Becca Meybohms 9 Jahr
wenn diese zur Separat Oeconomi gelangen, wird ihnen die Abfindung von selbigen, wie nachstehet bestimmt:
- baar Geld 300 Thlr. Gold
- 2 Pferde
- 3 Kühe, nebst Landüblichen Brautwagen, alles am Brautmorgen; auch soll denen beyden Halbschwestern nach denen vollendeten 14. Jahre vom Stellwirth, bis zu ihrer Verheyrathung, jährlich jeder ein Viertel Leinsamen gesäet werden.
Die Bestimmung des Altentheils für die jetzt Abtretenden, ist in des Interims Wirths Ehestiftung vom 30. Novb. 1793 schon geschehen, und muß solcher also darnach verabfolgt werden.
Nachdem alles Vorstehende von den betreffenden Theilen so genehmigt, so wird die erbetene Amts Confirmation damit sub clausular Salvatoriis erteilt.
Geschrieben und verlesen in Gegenwart des Bräutigams, dessen Stiefvaters, Johann Meybohm, des Vollmeyers Hinrich Buschmann, Nahmens seiner Schwester und Braut, und der Vormünder für die Kinder ersterer Ehe, Christoph Schlichting und Hermann Schlengemann.
Actum ut supra in fidem
gez. Stelling
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Cord Hilm Buschman starb am 12. 6. 1793, seine Frau Anna Catharine geb. Wulhoops am 13. 8. 1831. Hinrich Buschman erbte den Bussenhof und Arend-Hinrich Buschman den Hof in Bünte Nr. 5.
Cord Hilm Buschmann
1780
Hinrich Buschman war der Hoferbe. Er heiratete die Tochter Anna des Hof- und Brauereibesitzers Schweers in Brinkum. Die Ehe blieb kinderlos und wird nicht die glücklichste gewesen sein. Die Frau wird als sehr überspannt geschildert. Hinrich starb am 20.10.1843. Da seine Frau ihn überlebte, wurde sie Besitzerin des Hofes, der dann nach ihrem am 5.12.1863 erfolgten Tode an die Familie Schweers vererbt wurde. Diese hat den Hof zerstückelt verkauft. Damit war der Familienstamm Buschmann – Bussenhof ausgelöscht und mit ihm der beste Vollmeierhof Brinkums.